ACHTUNG: NEUE FRIST FÜR LIEGEPLATZABMELDUNG
Die Generalversammlung hat am 15.08.2025 einstimmig beschlossen, die Liegeplatzordnung §
8 Abs 2 dahingehend zu ändern, dass die Liegeplatzabmeldung bis Jahresende unter
Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen muss. Erfolgt die Kündigung
verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Gemeinsamer Stichtag für sämtliche Kündigungen ist somit der 30.11.2025.
Verspätete Abmeldungen werden unabhängig von der Verwendung verrechnet, Härtefälle
können im Vorstand behandelt werden. Auf die altbekannten Club-internen Regeln wird
zusätzlich hingewiesen.
Arbeits- und Sportbonus + Sportförderung: sind bis zum 30. November 2025 im
Sekretariat einzumelden (office@uyct.at).
Lost& Found: viele herrenlose Gegenstände warten auf Abholung – sie werden am
30. November 2025 entsorgt.
Wir möchten Euch erinnern, die Anträge und Förderungen bis spätestens 30. November
2025 schriftlich an office@uyct.at (oder als Brief) einzubringen sind:
1. Arbeitsbonus (mind. 5 Stunden pro Person)
2. Sportbonus (mind. 3 Traunseeregatten oder 1 höherwertige Regatta)
3. Sportförderung (ausgefüllte Exel-Datei)
4. Änderungen und Kündigungen der Mitgliedschaft
5. Kündigung von Liegeplätzen
Antragsformulare und Details findet Ihr in Easy Verein – bitte ausgefüllt an office@uyct.at
mailen!