Kurzfassung unserer Mitgliedschaften

§ 3 unserer Geschäftsordnung (nachzulesen im internen Bereich unserer Homepage) regelt die
Rechte und Pflichten der einzelnen Mitgliederkategorien:
Die Kategorie II „Ausübende Mitglieder genießt die vollen Mitgliedschaftsrechte, darf die
Clubanlagen jederzeit betreten und benutzen, kann einen Zugangschip erwerben, kann einen
Liegeplatz zugewiesen bekommen und auch die Kräne nach Einschulung und Unterfertigung der
Kranordnung benützen. Diese Mitglieder sind verpflichtet, mindestens 5 Stunden Arbeitsleistung
für den Club zu erbringen oder sich durch Zahlung des „ Arbeitshunderters“ freizukaufen. Unter
diese Kategorie fallen Vollmitglieder, Anschlussmitglieder, Saisonmitglieder, Junioren und
Junior-Saisonmitglieder. Gebührentabelle
Die Kategorie III a) Außerordentliche Mitglieder (Unterkategorie der Beitragenden Mitglieder)
sind ehemalige Ausübende Mitglieder, welche aufgrund räumlicher oder zeitlicher Verhinderung
die Clubanlagen nicht benützen können und deshalb für unbestimmte oder bestimmte Zeit auf einen
ermäßigten Mitgliedsbeitrag herabgesetzt sind. Bei Wiederbenützung der Clubanlagen kann der Status vom Vorstand mit und ohne Antrag wieder auf ausübendes Mitglied hinaufgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass Außerordentliche Mitglieder die Clubanlagen nicht benützen dürfen, keinen
Zugangschip erwerben können, keinen Liegeplatz zugewiesen bekommen können und auch die
Kräne nicht benützen dürfen. Zu gelegentlichen Besuchen des Clubs in Begleitung eines Ausübenden Mitglieds (nach Augenmaß ca. 3 mal pro Saison) sind Außerordentliche Mitglieder herzlich eingeladen, und wir hoffen, dass möglichst Viele wieder die Zeit finden, den Club zu nutzen und wieder Vollmitglieder werden. Außerordentliche Mitglieder können ohne Zahlung einer neuerlichen Aufnahmegebühr jederzeit wieder Ausübendes Mitglied werden. Der „Arbeitshunderter“ ist hier nicht vorgesehen.
Die Kategorie III b) Fördernde Mitglieder (ebenfalls Unterkategorie der Beitragenden Mitglieder)
sind Personen, denen es ein Anliegen ist, den UYCT zu fördern sowie Personen, welche als
Begleitung Ausübender Mitglieder und/oder Mitsegler die Clubanlagen regelmäßig mitbenützen.
Je nach Nutzungsgrad können hier in der Gebührenordnung unterschiedliche Gebührenkategorien
geschaffen werden. Gebührentabelle
Dies bedeutet, dass jene Fördernden Mitglieder, die die Gebühr nach Gebührenordnung bezahlen,
den Club so oft sie wollen nutzen dürfen, dies allerdings grundsätzlich nur in Begleitung eines
Ausübenden Mitgliedes. Fördernde Mitglieder können grundsätzlich keinen Zugangschip
erwerben, keinen Liegeplatz zugewiesen bekommen und die Kräne nicht benützen. (In
Ausnahmefällen, zB Mitglied eines anderen Traunseeclubs, das an einem Boot beteiligt ist,
welches im Club liegt, können vom Vorstand Sonderberechtigungen erteilt werden; z.B. Zugangschip,
Kranberechtigung oder Ähnliches). Der Wechsel von der Kategorie Förderndes Mitglied auf
Ausübendes Mitglied ist nur unter den gleichen Voraussetzungen möglich, die für die Aufnahme
eines Nichtmitgliedes gelten (die Aufnahmegebühr ist in voller Höhe zu entrichten).

Die Kategorie IV Jugendmitglieder sind berechtigt, den Club jederzeit zu benutzen, sie können
einen Zugangschip erwerben und einen Liegeplatz zugewiesen bekommen, die Kranbenützung ist
nicht möglich.
Die Kategorie Gastmitglied gibt es laut Statut NICHT!
Partner, die den Club und die Infrastruktur mitbenützen, sind auch als Anschlussmitglied anzumelden!

KURZINFO der Mitgliederarten
Zugangschip Clubbenützung Liegeplatz Kran
Ausübendes Mitglied Ja Ja Ja Ja nach Einschulung

Ausserordentliches Mitglied Nein Nein. nur als Gast 3x Nein Nein
kein Mitsegler

Förderndes Mitglied oder Mitsegler Nein Ja als Begleitung Nein Nein

Jugendmitglied Ja Ja Ja Nein