Mitglieder-Info

Information, Organisation und Cluballtag

Mitglieder-Info


Herzlich willkommen im Union-Yacht-Club Traunsee. Die Mitglieder-Info bündelt wichtige Hinweise für den Alltag im UYCT. Sie unterstützt eine offene Club-Kommunikation und gibt Orientierung zu Zugang, Infrastruktur, Servicebereichen und den Regeln des gemeinsamen Clublebens. Der Verein verfolgt das Ziel, den Segelsport zu pflegen und zu fördern; Mitglieder, Vorstand und freiwillige Helfer tragen gemeinsam Verantwortung für den Erhalt und das gute Miteinander im Club.

Miteinander im Club

Verantwortung und Clubkultur

Der UYCT lebt von der Mitwirkung seiner Mitglieder. Mitgliedsbeiträge, ehrenamtliches Engagement und freiwillige Mitarbeit in Vereinsgremien oder Organisationsteams tragen wesentlich zum Clubleben bei. Entsprechend wichtig sind Höflichkeit, Respekt, angemessenes Auftreten sowie das gegenseitige Grüßen auf dem Clubgelände. Auch eine aktuelle und offene Kommunikation innerhalb des Clubs hat einen hohen Stellenwert.

Digital informiert bleiben

Easyverein und Newsletter

Digitale Informationswege unterstützen den Cluballtag und helfen dabei, wichtige Hinweise, organisatorische Informationen und Neuigkeiten verlässlich zu kommunizieren. Easyverein und interne Newsletter können dabei als zentrale Werkzeuge genutzt werden, um Mitglieder aktuell, übersichtlich und direkt zu informieren. Die bestehende Mitglieder-Info-Seite betont ausdrücklich den Wert einer offenen und aktuellen Club-Kommunikation.

So gelangt man aufs Gelände

Zugang zum Clubgelände

Das Gelände ist aus Richtung Pegelhaus und aus Richtung Dr.-Thomas-Straße begehbar. Auch für die Zufahrt auf den Vorplatz durch den Schranken ist ein Zutritts-Chip erforderlich. Für bestimmte Nutzergruppen wie Landliegeplatzinhaber oder Schleppzugfahrer gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer GSM-Nummer zur Schrankenöffnung. Es werden zwei Chip-Varianten angeboten, und Termine dafür laufen über das Sekretariat. Bei Chipverlust soll sofort das Sekretariat office@uyct.at per E-Mail informiert werden. Zugangstüren und Tore sind geschlossen zu halten.

Genuss am Clubgelände

Restaurant und Bar


Restaurant und Clubbar werden vom Clubbuffet der Familie Katja und Christoph Schernthanner betrieben. Die Nutzung ist Clubmitgliedern, deren Gästen und Regattagästen des UYCT vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt direkt mit dem Betreiberteam und nicht über den UYCT. Die pünktliche Bezahlung offener Rechnungen ist mindestens einmal monatlich verpflichtend

um den ungefährdeten Betrieb des Clubrestaurants sicher zu stellen.

Einblicke in den verein

Statistik der Mitglieder


AnzahlMitgliederart (Stand 01-2025)
28Jugendmitglied bis 12
50Jugendmitglied 12 bis 18 Jahre
32Junioren-Mitglied von 18–27 Jahre
215Vollmitglied
1Ehrenmitglied
87Anschlussmitglied
63Außerordentliches Mitglied
13Saison Mitglied
28Förderndes Mitglied (freiw. Spende)
515Gesamt

FAQ-Bereich

Häufige Fragen und Antworten

Darf im Clubgelände geparkt werden?

Nein. Parken im Clubgelände ist ausnahmslos untersagt und kann laut aktueller Mitglieder-Info zu einer sofortigen Sperre des Schrankenzugangs führen. Kurzes Ein- und Ausladen ist gestattet.

Wie funktioniert der Zugang zum Clubgelände?

Das Gelände ist aus Richtung Pegelhaus und aus Richtung Dr.-Thomas-Straße begehbar. Auch für die Zufahrt auf den Vorplatz durch den Schranken ist ein Zutritts-Chip erforderlich. Für bestimmte Nutzergruppen wie Landliegeplatzinhaber oder Schleppzugfahrer gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer GSM-Nummer zur Schrankenöffnung. Es werden zwei Chip-Varianten angeboten, und Termine dafür laufen über das Sekretariat. Bei Chipverlust soll sofort das Sekretariat per E-Mail informiert werden. Zugangstüren und Tore sind geschlossen zu halten.

Wer darf das Clubgelände nutzen?

Der Zutritt ist ausschließlich Clubmitgliedern, deren Gästen sowie Regatta-, Trainings- und Schulungsteilnehmern oder sonstigen Berechtigten gestattet. Die Live-Seite weist ausdrücklich darauf hin, dass keine „blinden Passagiere“ wie Badegäste oder Restaurantbesucher ohne Einladung die Infrastruktur des UYCT nutzen sollen.

Wie werden Liegeplätze vergeben?

Der UYCT verfügt über eine begrenzte Zahl an Steg-, Bojen-, Landliege- und Winterlagerplätzen. Diese sind für Mitglieder und Regattagäste reserviert. Vergabe und Verwaltung erfolgen laut Live-Seite auf Basis der Liegeplatz- und Hafenordnung. In der Generalversammlung 2024 wurde außerdem festgehalten, dass die Hafenanlage voll ist und Liegeplätze bevorzugt an sportliche Bootsklassen vergeben werden. Derzeit besteht eine Warteliste.

Welche Voraussetzungen gelten für Liegeplätze?

Genannt werden unter anderem ein Yachtzertifikat des ÖSV oder World Sailing, eine Haftpflichtversicherung, eine Junior-Regattalizenz oder ein BFA-Schein beziehungsweise die Ausbildung dazu sowie ein Trailer oder die Möglichkeit, das Boot auch an Land zu transportieren. Mehrrumpfboote oder Boote über 2,0 Tonnen Verdrängung sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Bei Stegliegeplätzen sind Ruckdämpfer zwischen Steg und Yacht verpflichtend.

Was ist bei den Steg-Steckdosen zu beachten?

Die Verbindungsleitung darf nicht im Wasser liegen. Nach dem Anlegen soll sie zuerst am Boot und dann an der Steg-Steckdose angeschlossen werden; vor dem Ablegen in umgekehrter Reihenfolge getrennt werden. Danach ist die Steg-Steckdose wieder dicht zu verschließen. Die grauen Schutzkontakt-Steckdosen bei den Hebeanlagen auf Steg Alpha sind ausschließlich für Hebeanlagen vorgesehen, nicht für Boote.

Wie sind Winterliegeplätze geregelt?

Winterlagerplätze werden über den Liegeplatzverwalter zugeteilt. Laut Mitglieder-Info ist der Betrieb von Ladegeräten für Bootsakkus in den Winterliegeplätzen wegen der Feuergefahr nicht gestattet.

Wer darf den Kran benutzen?

Die Benutzung des Krans ist für Vollmitglieder und Saisonmitglieder nur nach vorheriger Einschulung erlaubt. Nach der Einschulung ist eine Unterschrift zum Haftungsausschluss erforderlich. Für Einschulungstermine ist der Oberbootsmann zuständig; Einzelschulungen sind laut Live-Seite nicht vorgesehen.

Gibt es einen Hochdruckreiniger?

Ja. Neben dem Kran steht ein Hochdruckreiniger zur Verfügung. Nach der Benutzung soll der Schlauch wieder aufgerollt werden und darf nicht abgeknickt werden. Schäden sind sofort zu melden.

Wofür ist der Clubwart zuständig?

Der Clubwart, Herr Rudi Weinheimer, ist laut Mitglieder-Info für Instandhaltung, Pflege und Reparatur der allgemeinen Clubeinrichtungen zuständig. Individuelle Leistungen für Mitglieder oder Regattagäste sind auf Assistenz bei Club-Infrastruktur wie dem Kran beschränkt und nur im Beisein des Mitglieds oder Regattagasts vorgesehen. Anforderungen an den Clubwart laufen ausschließlich über das Sekretariat. Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Booten von Mitgliedern darf er während seiner Dienstzeit nicht übernehmen.

Gibt es eine Clubboutique?

Ja. Im Büro im ersten Stock werden UYCT-T-Shirts, Kappen, Krawatten und Stickembleme gelagert. Bestellungen oder Wünsche laufen per E-Mail über das Sekretariat; anschließend meldet sich laut Live-Seite Herr Thomas Wimmer wegen der Übergabe.

Wo befindet sich das Clubbüro?

Das Clubbüro befindet sich im ersten Stock rechts im Clubhaus. Frau Elisabeth Urban ist dort zu den Dienstzeiten unter der auf der Live-Seite angegebenen Telefonnummer erreichbar.

Welche Regeln gelten für Hunde?

Hunde sind ausschließlich an kurzer Leine zu führen, Exkremente sofort zu entfernen, und die Jollenwiese ist ausdrücklich kein Hundeklo. Zusätzlich verweist die Mitglieder-Info auf das seit 1. Dezember 2024 geltende strengere Hundegesetz in Oberösterreich mit Leinen- und Maulkorbpflicht sowie einer maximalen Leinenlänge von 1,5 Metern. Es wird um strikte Einhaltung der gesetzlichen und clubinternen Regeln ersucht.

Wo ist Baden erlaubt – und wo nicht?

Baden ist an bestimmten Bereichen wie Wellenbrechern oder Schwimmsteg erlaubt, solange andere nicht unzumutbar belästigt oder Wege behindert werden. Im Bereich der Bootsliegeplätze und unter den Stegen ist Baden jedoch nicht gestattet. Mitgebrachte Gegenstände sollen wieder mitgenommen werden; aufgespannte Schirme sind wieder abzubauen. Eltern und Aufsichtspersonen müssen Kinder und deren Begleitung entsprechend beaufsichtigen.

Gibt es Hinweise für Nachtfahrten?

Ja. Die Mitglieder-Info nennt mehrere installierte Leuchtfeuer für Nachtfahrten, darunter die weiße Ansteuerung mit 2er-Takt und 20 Sekunden Sichtweite, die Einfahrt Kran zwischen Bravo und Charly mit rot und grün sowie die gelbe Begrenzung des Sturmschutzes an Steg Bravo und Charly.

Was ist zur Clubkamera wichtig?

Die Clubkamera ist öffentlich zugänglich und wechselt laut Mitglieder-Info von 05.00 bis 20.00 Uhr alle 20 Minuten die Ansicht. Sie kann genutzt werden, um von unterwegs oder von zu Hause die Windsituation zu sehen. Der UYCT behält sich dabei vor, einzelne Bereiche des Clubgeländes im Rahmen der Gesetze aufzuzeichnen und zu speichern.

Wie ist die Haftung geregelt?

Der UYCT übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Sachen, die Mitglieder oder Gäste auf das Clubgelände bringen. Schäden an Clubeigentum sind ehestmöglich im Sekretariat zu melden und nach Rücksprache mit dem zuständigen Vorstandsmitglied vom Verursacher zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Diese Haftungsregeln stehen auch auf der aktuellen Mitglieder-Info-Seite.

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